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   LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21   

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LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21 (https://dejure.org/2021,18409)
LG Halle, Entscheidung vom 09.06.2021 - 10a Qs 24/21 (https://dejure.org/2021,18409)
LG Halle, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 10a Qs 24/21 (https://dejure.org/2021,18409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2002, 3186, 3187 f.; NJW 2005, 3223, 3223 f.; NJW 2010, 163, 164; BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3051; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 = NJW 2009, 2805, 2806).

    Es kann zwar auch die bloße Verwendung von markanten Textteilen ein Kennzeichen im Wortsinn von § 86a Abs. 1 und Abs. 2 StGB sein, wenn auf charakteristische, für die Verkehrsauffassung im Bedeutungsgehalt erkennbare Symbole abgestellt wird (BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2806).

    Es soll bereits der Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2805 f.).

    Mit der Rechtsprechung dient die Gesamtbetrachtung unter Heranziehung des Schutzzwecks der Norm und der Tatumstände jedoch der restriktiven Auslegung des Tatbestands des § 86a StGB, um etwa unverfängliche Verwendungsformen vor allem bei mehrdeutigen Kennzeichen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht, auszuschließen (BGH NJW 2009, 928, 931; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2806).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2002, 3186, 3187 f.; NJW 2005, 3223, 3223 f.; NJW 2010, 163, 164; BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3051; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 = NJW 2009, 2805, 2806).

    Reine Fantasiekennzeichen, die nur den Anschein der Zuordnung zu einer Organisation erwecken, werden von dem Tatbestand nicht erfasst (BGH NJW 2010, 163, 164).

    Ergibt dieser Vergleich, dass das Vorbild infolge der vorgenommenen Veränderungen oder Ergänzungen eine so starke Verfremdung erfahren hat, dass sein ursprüngliches Erscheinungsbild in den Hintergrund tritt oder dass es dadurch sogar seinen Bedeutungsgehalt verliert, besteht die Gefahr einer Verwechslung nicht (BGH NJW 2010, 163, 164), da nach dem Willen des Gesetzgebers mit § 86a Abs. 2 S. 2 StGB von den Anhängern nationalsozialistischen Gedankengutes nur leicht abgewandelte Symbole nationalsozialistischer Organisationen erfasst werden sollten (Gesetzentwurf BT-Drucksache 12/6853, S. 23).

    Dafür reicht es nicht aus, dass das neue Kennzeichen lediglich einen Bezug zu dem Originalkennzeichen herstellt, aber nicht mehr dessen typischen Symbolcharakter vermittelt (BGH NJW 2010, 163, 164).

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2002, 3186, 3187 f.; NJW 2005, 3223, 3223 f.; NJW 2010, 163, 164; BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3051; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 = NJW 2009, 2805, 2806).

    Weicht das Kennzeichen jedoch von dem Originalkennzeichen nicht nur unerheblich ab und besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinne eines gesteigerten Grads sinnlich wahrnehmbarer Ähnlichkeit, ist dies bereits nicht tatbestandsmäßig und fällt nicht unter den Schutzzweck des § 86a Abs. 2 S. 2 StGB, da dieser auf den konkreten Vergleich von bestimmten Symbolen und nicht allein auf die propagandistische Stoßrichtung abstellt (vgl. BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3052).

  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Hierfür muss bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich sein (BGH NJW 2019, 1470, 1471 m. w. N.).

    Die Kammer hat als Beschwerdegericht die hiermit übereinstimmende rechtliche Bewertung des Amtsgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (BGH NJW 2019, 1470, 1471).

  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr;

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Ebenfalls ist es für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung, dass sich der Adler durch die Wendung des Kopfes vom Ursprungskennzeichen unterscheidet, da die Abweichung unwesentlich ist (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12, 13; AG Weinheim, NJW 1994, 1543, 1545).

    Die Verwendung des Adlers ist als Teil des Gesamtemblems jedoch für sich genommen nicht strafbar (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12) und ist auch nicht als markanter Teil des Gesamtemblems anzusehen, welcher das Originalkennzeichen stellvertretend repräsentiert, wie auch die Verwendung des Eisernen Kreuzes straffrei ist.

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Mit der Rechtsprechung dient die Gesamtbetrachtung unter Heranziehung des Schutzzwecks der Norm und der Tatumstände jedoch der restriktiven Auslegung des Tatbestands des § 86a StGB, um etwa unverfängliche Verwendungsformen vor allem bei mehrdeutigen Kennzeichen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht, auszuschließen (BGH NJW 2009, 928, 931; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2806).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2002, 3186, 3187 f.; NJW 2005, 3223, 3223 f.; NJW 2010, 163, 164; BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3051; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 = NJW 2009, 2805, 2806).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Dem Verbot des Vorbilds als Ganzes steht auch nicht entgegen, dass das Kennzeichen mit der Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs vom 05.11.1935 (RGBl. Nr. 122 Bl. 1287) zum staatlichen Hoheitszeichen bestimmt wurde, da es jedenfalls auch von der NS-Organisation verwendet wurde (BGH NJW 1979, 1555).
  • AG Weinheim, 20.12.1993 - 5 Ds 29/93

    Beleidigung; Ehrverletzung; Kommunist; Altkommunist; STAPO; Kettenverbreitung;

    Auszug aus LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21
    Ebenfalls ist es für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung, dass sich der Adler durch die Wendung des Kopfes vom Ursprungskennzeichen unterscheidet, da die Abweichung unwesentlich ist (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12, 13; AG Weinheim, NJW 1994, 1543, 1545).
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